Wir erstellen Ihnen gerne Ihr Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis.
Auszug aus der MP-Betreiberverordnung - MPBetreibV
§ 12 Medizinproduktebuch
(1) Für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführen Medizinprodukte hat der Betreiber ein Medizinproduktebuch mit den Angaben nach Absatz 2 Satz 1 zu führen.
§ 13 Bestandsverzeichnis
(1) Der Betreiber hat für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis nach Absatz 2 Satz 1 zu führen. Die Aufnahme in ein Verzeichnis, das auf Grund anderer Vorschriften geführt wird, ist zulässig.
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